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Wem gehört eigentlich dein Logo?Geistiges Eigentum und KI im Gespräch mit Manuela Astrid Weixlbaumer.

Katharina Eckmair im Gespräch mit Manuela Astrid WeixlbaumerOktober 20266 Minuten Lesezeit

Name, Logo, Fotos, Website: Wer eine eigene Marke aufbaut, schafft Werte. Früher oder später kommt dabei die Frage, wem diese Werte eigentlich gehören und was du verwenden darfst, ohne Rechte anderer zu verletzen. Mit KI-Tools ist diese Frage noch spannender geworden.

Für Markenrecht, Patente und alles rund um geistiges Eigentum ist Manuela die Go-to-Person, wenn es um Wissensvermittlung geht. Sie vermittelt Recht so, dass man es auch ohne Jusstudium versteht. Genau deshalb wollte ich mit ihr über die Fragen sprechen, die meine Kund:innen beim Start am häufigsten beschäftigen.

Katharina

Manuela, viele meiner Kund:innen kommen aus Führungspositionen. Im Konzern hat sich eine eigene Abteilung um Marken gekümmert. Warum sollten sie sich jetzt selbst damit beschäftigen?

Manuela

Weil dein Name und dein Logo das Erste sind, woran man dich erkennt. Wer Zeit und Geld in einen Markenauftritt steckt, will ihn auch behalten. In der Selbstständigkeit gibt es keine Rechtsabteilung mehr, die im Hintergrund mitdenkt.

Recht ist dabei nicht altbacken oder trocken. Es geht ganz praktisch darum, deine eigene Arbeit zu schützen und nicht aus Versehen die Rechte von jemand anderem zu verletzen. Es ist ein unternehmerisches „Must-have“. Dass man das möglichst verständlich und praxisrelevant erklären sollte, ist für mich sonnenklar.

Katharina

Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich um Markenschutz zu kümmern?

Manuela

Am besten, bevor Name und Logo fix sind. Denn ein Rebranding, weil du fremde Markenrechte verletzt oder dein Markenname später nicht eintragungsfähig ist, willst du natürlich vermeiden.

Recherchiere zuerst, ob es bereits ähnliche Marken gibt. Dafür stehen dir die Markenregister zur Verfügung, zum Beispiel des Österreichischen Patentamts (ÖPA), des EUIPO oder der WIPO. Hier kannst du deine Wortmarke, deine Wort-/Bildmarke oder deine Bildmarke vorab checken. Wenn dir das zu umständlich ist, kannst du natürlich auch zu einer Kanzlei gehen, die das für dich macht. Viele Anwält:innen sind auf IP-Recht spezialisiert, das ist das Fachgebiet, das du hier brauchst. Es kommt auch darauf an, in welchen sogenannten „Nizza-Klassen“ deine Marke eingetragen werden soll. Diesem Fachbegriff wirst du öfter begegnen.

In Österreich entsteht der Markenschutz mit der Eintragung einer Marke ins Register, zum Beispiel beim Österreichischen Patentamt (ÖPA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Deshalb kannst du das gut vorab recherchieren.

Ein Firmenbucheintrag oder eine registrierte Domain ist ein anderes Kennzeichen und hat nicht denselben Schutzumfang wie eine eingetragene Marke, eine „Trademark“, wie man auch sagt.

Katharina

Immer mehr Logos entstehen mit KI. Wem gehört so ein Logo eigentlich?

Manuela

Rein KI-generierte Ergebnisse sind nach europäischem Recht in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Sie sind „gemeinfrei“, wie der Fachbegriff heißt. Für ein Werk braucht es eine gewisse Originalität, und die kann nur ein Mensch einbringen. Eine KI berechnet Wahrscheinlichkeiten. Das ist kein schöpferischer Akt im Sinne des Urheberrechts.

Für Agenturen hat das eine ganz praktische Folge: Wer ein rein KI-generiertes Logo verkauft und keinen eigenen kreativen Beitrag leistet, kann den Kund:innen daran grundsätzlich auch keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte einräumen. Das ist eine neue Frage in Kundenbeziehungen, die viele Verträge und AGB noch gar nicht abdecken.

Damit ein Logo urheberrechtlich geschützt ist, braucht es aber, wie schon erwähnt, eine gewisse Originalität. Eine Buchstabenkombination in einer bestimmten Farbe wird vermutlich eher nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen, kann aber unter Umständen dennoch als Marke eingetragen werden, da dies zwei unterschiedliche Rechte sind. Das Thema ist aus meiner Sicht eher dann relevant, wenn es um Sujets für Kampagnen geht.

Wenn ich selbst keine Urheberrechte an einem rein KI-generierten Ergebnis habe, kann ich daran auch keine exklusiven urheberrechtlichen Nutzungsrechte weitergeben. Die Folge könnten zum Beispiel unliebsame Copycats sein. Gegen die kann ich mich unter bestimmten Voraussetzungen wettbewerbsrechtlich wehren, aber das ist nicht ganz so einfach.

Die Schlussfolgerung: Immer im Vorhinein transparent machen, wann und wo KI genutzt wird. Und AI Literacy, also KI-Kompetenz, ist im kreativen Bereich essenziell.

Katharina

Und was gilt für Bilder, die ich mit KI für Social Media erstelle?

Manuela

Verwendest du ein KI-Ergebnis genau so, wie es herauskommt, darf es urheberrechtlich gesehen auch jemand anderer übernehmen. Ob das höflich ist, ist eine andere Frage.

Anders sieht es aus, wenn ein Mensch das Ergebnis deutlich bearbeitet oder es mit einem eigenen Werk verbindet. Dann kann das Gesamtwerk geschützt sein. Der KI-Anteil für sich allein bleibt es aber nicht. All diese Fragen rund um Bearbeiterurheberrecht und Co. wird die kommende Judikatur mit der Zeit schärfen. Momentan haben wir es teilweise mit vielen neuen rechtlichen Fragestellungen zu tun, die nicht pauschal beantwortet werden können.

Auch die Transparenzpflichten für Deepfakes laut AI Act sind in diesem Zusammenhang zu beachten.

Katharina

Gibt es beim Prompten etwas, worauf man rechtlich achten sollte?

Manuela

Lass die Namen konkreter Künstler:innen aus deinen Prompts weg, egal ob sie noch leben oder schon lange verstorben sind. Ein allgemeiner Stil ist nicht geschützt. Beschreib also lieber, wie das Bild aussehen soll, zum Beispiel ein florales Motiv im Stil des Impressionismus.

Und ganz wichtig: KI ist keine Suchmaschine. Sie liefert die wahrscheinlichste Antwort, nicht automatisch die richtige. Wer keine juristische Ausbildung hat, sollte sich deshalb keine Verträge von einer KI schreiben lassen.

Wer ein rein KI-generiertes Logo verkauft, kann daran in der Regel keine Rechte bzw. keine Exklusivität einräumen.
Manuela Astrid WeixlbaumerManuela Astrid WeixlbaumerJuristin für geistiges Eigentum
Katharina

Manche meiner Kund:innen bringen viel technisches Know-how aus der Industrie mit. Was sollten sie über Patente wissen?

Manuela

Mit einem Patent schützt du eine technische Erfindung. Sie muss neu sein, sich vom Stand der Technik abheben und gewerblich anwendbar sein. Deshalb darf eine Erfindung vor der Anmeldung nicht öffentlich werden, zum Beispiel auf einer Messe.

Spannend finde ich die Frage, ob schon das Eintippen einer Erfindung in ein KI-Tool als Veröffentlichung gelten könnte. Das hängt davon ab, wie sicher das System ist und was mit den eingegebenen Daten passiert, zum Beispiel ob diese zum Training verwendet werden. Hier sollte man behutsam damit umgehen, was man preisgibt.

Software und Algorithmen allein sind übrigens nicht patentierbar, außer sie sind Teil einer technischen Erfindung. Software kann aber als Sprachwerk im Sinne des Urheberrechts geschützt sein.

Katharina

Was ist dein wichtigster Rat für alle, die gerade ihre eigene Marke aufbauen?

Manuela

Als Juristin für IP würde ich sagen: Spare nicht am Markenschutz. Ich weiß, dass Gründer:innen viele Sorgen haben: Buchhaltungstool kaufen, neuer Laptop, dies und das. Die Marke wird oft gerne beiseitegeschoben, dabei ist sie ja das Herzstück deiner unternehmerischen Identität.

Recherchiere, bevor du dich auf einen Namen festlegst. Wenn dir ein Dienstleister ein Logo gestaltet: Regle die Rechte sauber. Und hol dir im Zweifelsfall Unterstützung von deiner beruflichen Interessenvertretung oder einer Anwalts- oder Patentanwaltskanzlei.

Dein Marken-Check vor dem Start

Fünf Fragen, die du beantworten solltest, bevor Name, Logo und Website live gehen. Jedes Nein ist ein guter Grund, genauer hinzuschauen.

  1. Hast du recherchiert, ob es deine Marke schon gibt? (Wortmarke = Name, Wort-/Bildmarke oder Bildmarke = Logo)
  2. Weißt du, ob du deinen Namen oder dein Logo als Marke anmelden willst?
  3. Ist schriftlich geregelt, welche Nutzungsrechte du an Logo, Fotos und Texten von Dienstleistern bekommst?
  4. Steckt in deinem Logo oder Sujet ein kreativer Beitrag von Menschen und nicht nur ein KI-Ergebnis?
  5. Bleiben Ideen für technische Erfindungen bis zur Anmeldung vertraulich, auch gegenüber KI-Tools?

Häufige Fragen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Aussagen beziehen sich auf österreichisches und europäisches Recht, Stand Oktober 2026.

Aus deinem Namen soll eine Marke werden?

Im kostenlosen 30-minütigen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf deinen Markenauftritt, von Positionierung bis Website. Und wenn du tiefer in Markenrecht und KI einsteigen willst, findest du Manuelas Vorträge und Trainings auf the cherry compiler.

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Katharina Eckmair, MA

Katharina Eckmair, MA

Gründerin und Inhaberin von KATALYZER

Ich kümmere mich persönlich um deine Vision und Wünsche.

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